Verhandlung

 

Die Verhandlung begann um 13.15.Uhr

.Ungefähr 20 Zuschauer nahmen Teil.

 Es waren die Großeltern, der ehemalige Englischlehrer von Yvonne und jetzige Sportlehrer von Franzi.

Zwei befreundete Ehepaare, unser befreundeter Nachbar, jener Polizist mit Frau

Ungefähr 10 Freunde aus Yvonnes Clique

Die Presse

 

KEIN BEKANNTER oder VERWANDTER , noch ELTERN des BESCHULDIGTEN!!!

 

Da die Stühle auf der Anklageseite nicht ausreichten, saßen der Verteidiger,  unser Anwalt, wir als Nebenkläger in einer Reihe hinter dem Angeklagten H.

Er saß also mit dem Rücken, durch den Tisch getrennt direkt vor mir. Man kann das vergleichen mit den Nürnberger Prozessen. Da saß, wenn überhaupt der Verteidiger auch weit weg.

Marion stellte ein Bild von Yvonne in Richtung Richter, Staatsanwalt und Angeklagten auf den Tisch.

Als der Richter eintrat, übergab ich H. eine Fotographie  mit jenem roten Bauchtanzkleid.

 Signiert mit  EIN ENGEL AUF REISEN und der HP Adresse.

Ich schenkte es ihm, mit der Bemerkung: GEDÄCHTNISSTÜTZE!

 Er möge es annehmen oder hier in den Abfallkorb werfen.

Er nahm es an und meinte es wäre in Ordnung.

 

Der Richter verlas die Anklageschrift:  FAHRLÄSSIGE  TÖTUNG

 

Der Verteidiger sagte, dass sich sein Mandant zu dem Unfall nicht äußern werde.

 

Zur Frage des Richters, ob der Roller frisiert sei, wurden mein befreundeter Kfz Meister, der den Roller wartete, lackierte und entsorgte, sowie Yvonnes beste Freundin und ich, befragt.

Jeder konnte bestätigen, dass dies nicht der Fall war.

Auf die Frage an die Freundin, ob Yvonne, wenn sie über diese Kreuzung fuhr anhielt., betonte die Freundin K:   IMMER !!

Falls sie zusammen auf Yvonnes Roller fuhren, als auch auch, wenn sie mit ihrer 125er getrennt fuhren.

 Das Gleiche hatte mir Franzi immer bestätigt!

 

Als nächstes wurde der Zeuge befragt, der den Unfall aus ca. 200 Metern beobachtete. Er konnte aber keine näheren Angaben zum Unfallhergang machen. Auch nicht ob der Beschuldigte unter Alkoholeinfluss stand. Er konnte lediglich das wiederholen, was er schon zweimal, einmal am Unfallort und einmal auf dem Revier ausgesagt hatte.

Auch hier wieder die Aussage, dass Yvonne versuchte sich zu äußern, aber es nicht ging.

 

Es folgte die Zeugenbefragung des Unfallaufnehmenden Polizisten.

Er schilderte die Unfallsituation. Gab an, der Beschuldigte hätte ihm nicht alkoholisiert erschienen.

Ich gab meinem Anwalt zu verstehen, dass ich ihn befragen werde!

 

1. WARUM   WURDE   BEI  DER SCHWERE  DES  UNFALLES  UND  DEN  VERLETZUNGEN;  VOR  ORT  KEIN  ALCOTEST  GEFAHREN??

 

2. WARUM  WURDE  KEIN WEITERER  WAGEN  MIT DIESEM  GERÄT;  FALLS  NICHT  VORHANDEN ;  ANGEFORDERT!  ES WÄRE   EINE KLEINIGKEIT  GEWESEN;  DA DIE UNFALLSTELLE  DIREKT   AN DREI   LANDKREISE; HU; VB; FB; ANGRENZT!

 

3. ZWEI  POLIZEIBEAMTE  SIND  IN  UNSEREM  ORT WOHNHAFT.  BEIDEN  IST  ES  VÖLLIG  UNVERSTÄNDLICH;  DASS  DIESER  TEST  NICHT  SOFORT DURCHGEFÜHRT WURDE ! ? !

 

4. AM  TAG  NACH  DEM  UNFALL  STAND  IN  DER  LOKALPRESSE,  DASS   DER  BESCHULDIGTE   UNTER  UMSTÄNDEN  UNTER  ALKOHOLEINFLUSS  STAND .  DIES  WAR  AUCH  DER  TENOR  IN  DEN  UMLIEGENDEN  DÖRFERN .

HERR  H .  HABE  GEFEIERT.

 

5.SIE  FÜHREN   IN  DER POLIZEIAKTE  AN,  DIE  DEM  STAATSANWALT  ZU  GING,  DASS  SIE  EINE  GERUCHSPROBE  VOLLZOGEN  HABEN  WOLLEN .

 

6. EINEN  TAG  NACH  DEM  UNFALL  BAT  ICH  MEINEN  NACHBARN,  EINEN  JENER  POLIZEIBEAMTEN  AUS  UNSEREM  ORT  HERR  K .  TELEFONISCH   NACH  EINEM  DURCHGEFÜHRTEN  ALCOTEST  ZU  BEFRAGEN.

HERR  K . SAGTE  DAMALS  NACH  EINIGEM  ZÖGERN ,  DASS  DIESER  TEST  ERST  STUNDEN  SPÄTER  NACH  YVONNES  ABLEBEN  DURCHGEFÜHRT  WORDEN  SEI !

IN  DER  HEKTISCHEN  SITUATION  WÄRE  DIES  AM  UNFALLORT  EINFACH  VERSÄUMT  BZW.  VERSCHWITZT  WORDEN.

 

KEIN  WORT  FIEL  BEI  DIESEM  LÄNGEREN  TELEFONAT  UNTER  KOLLEGEN  VON  DIESER  DURCHGEFÜHRTEN  GERUCHSPROBE ! !

 

ICH  SEHE  DIESE  ÄUßERUNG   `GERUCHSPROBE ` ALS  SCHUTZBEHAUPTUNG  IHRERSEITS  AN  UND  STELLE  DIES  IN  FRAGE !

 

 

DIESER  POLIZEIBEAMTE  DER  AN  JENEM  MORGEN  DES  8.  9.  2004  mit  HERR  K.  SPRACH  SITZT  HIER  IM  ZUSCHAUERRAUM  UND  KANN  BEFRAGT  WERDEN.

 

 

Mit meinen Fragen hatte ich Herr K. sichtlich in Verlegenheit gebracht. Er erinnerte sich an das Telefonat. Betonte dass er keinen Alkohol gerochen habe.

Auf meine erneute Frage wie er die Geruchsprobe vollzogen habe, meinte er, er habe sich mit dem Beschuldigten lediglich unterhalten.

Der Richter unterbrach meine bohrenden Fragen mit dem Satz, der Polizist K. wäre nicht der Angeklagte.

Trotzdem fragte der Richter weiter, in welchem Abstand  die Unterhaltung bzw. die Befragung am Unfallort stattgefunden habe?

Antwort:  Es KÖNNTEN  E I N I G E  METER  gewesen  sein !!!

Unvorstellbar !!

Auf die Frage meines Anwaltes, es ginge ja wohl auch auf Feierabend bzw. Schichtwechsel zu……  Meinte Herr K. dies hätte mit der damaligen Situation nichts zu tun gehabt.

Der Polizist K. wurde unvereidigt entlassen und verlies wenig später den Saal. Ich denke und hoffe nach diesem unangenehmen Auftritt, dass ihm solche Versäumnisse bei folgenden Verkehrsunfällen nicht wieder unterlaufen.

 

Der zweite Zeuge Polizist S. ließ ca. drei Stunden nach Yvonnes Tod die Blutentnahme durchführen.

Dieser Polizist ist in unserem Kreis als der Führerscheineintreiber schlechthin bekannt.

 Er hat glaube ich schon Hunderte kassiert. In jeder Kneipe hängt sein Schichtplan…. Ihm wäre dieses Versäumnis, wäre er an der Unfallstelle gewesen nicht passiert.

 

Ich konfrontierte ihn mit folgenden Sätzen:

 

HERR  S . , SIE  HABEN ÜBER  JAHRE  INTENSIVE  ALCOTESTS  IM  VOGELSBERGKREIS  GEFAHREN UND  DAMIT  VIELE  MENSCHENLEBEN  GERETTET!

 

SIE  UND  IHRE  KOLLEGEN  HIELTEN  ES  JEDOCH  NICHT  FÜR  NÖTIG  DIE  RICHTIGKEIT  DER  AUSSAGEN  DES  BESCHULDIGTEN  IN  BEZUG  AUF  1  FLASCHE  BIER  VOR  DEM  UNFALL  BEI  EINEM  NAMENTLICH  BENANNTEN  FREUND  DES  BESCHULDIGTEN  ZU  ÜBERPRÜFEN.

GESCHWEIGE  DENN NACHZUFRAGEN ,  OB  DER  BESCHULDIGTE   AN  DIESEM  TAG  ARBEITETE FREI  HATTE  ODER  TATSÄCHLICH  AUF  EINER  FEIER  UND  IM  ANSCHLUSS  BEI  DEM  BESAGTEN  FREUND  1  FLASCHE  BIER  TRANK.

DIES  WÄRE  MIT  NACHWEISEN  VON  STUNDENZETTELN  SEHR  EINFACH  GEWESEN.  ZUMAL  EINE  KFZ  WERKSTATT  FÜR  GEWÖHNLICH  LÄNGER  ALS  16.15  GEÖFFNET  HAT !

MAN  HÄTTE  ZEUGEN  BEFRAGEN   UND  SO  RÜCKSCHLÜSSE  AUF  DEN  ALKOHOLKONSUM  DES  BESCHULDIGTEN  ERHALTEN.

DIES  ALLES  WURDE  UNTERLASSEN.

ES  WURDE  VON  DER  HIESIGEN  POLIZEI  NICHTS  UNTERNOMMEN , UM  NACHTRÄGLICH  WEGEN  DES  VERSÄUMNISSES  DES  ALCOTESTS  KLARHEIT  ÜBER  DEN  ALKOHOLGEHALT  ZUM  ZEITPUNKT  DES  UNFALLES  DES  BESCHULDIGTEN  H .  ZU  ERFAHREN

 

Antwort des Polizisten:

 

Seine Aufgabe  wäre  den Alkoholbluttest  zu veranlassen gewesen. Den Beschuldigten zu befragen und über seine Rechte zu belehren, ein Protokoll zu schreiben.

Im Übrigen  wäre  es  nicht  SEIN  FALL gewesen!

 

Eigeninitiative. FEHLANZEIGE !!

 

 

Die Gerichtsmedizinerin führte aus, dass Herr H. zum Zeitpunkt des Unfalles mindestens 0,68 Promille, ohne Nachtrunk mindestens 1,13 Promille gehabt habe. Da Herr H. jedoch Nachtrunk angegeben habe und dies nicht zu widerlegen sei, zumal der Polizist S. in seinem Zimmer einen halb vollen Kasten Bier antraf, wäre zu Gunsten des Angeklagten von einer Promillezahl von 0,68 auszugehen.

Die Angaben des Herrn H. mit 1 Flasche Bier und zwei als Nachtrunk würden jedoch nicht identisch sein mit den ermittelten Werten. Er müsse erheblich mehr getrunken haben. Diese 3 Flaschen Bier hätten zur Zeit der Blutentnahme fast abgebaut sein müssen, wenn man den Zeitangaben des Herrn H., wann er das Bier getrunken habe, Glauben schenken wolle. Der Alkoholpegel sei fallend gewesen und betrug bei der Blutentnahme 0,98 Promille. Trotz alledem sei wegen des sehr großen Zeitunterschiedes zwischen dem Unfall und der Blutentnahme von 3 Stunden keine genauere Analyse möglich gewesen.

 

Wieder fragte der Richter, ob H. sich äußern wolle. Sofort blockte sein Verteidiger ab.  KEINE  ÄUßERUNG !

 

Als nächstes verlas der Verkehrgutachter seine Untersuchungen

Seinen Berechnungen zur Folge habe der Beschuldigte, wenn die Rollerfahrerin an der Sichtlinie angehalten habe mit bis zu 1,4 Sekunden zu spät reagiert. Bei rechtzeitiger Reaktion hätte die Rollerfahrerin den Gefahrenbereich längst und zwar mit 6-8 Metren verlassen.

Bei Durchfahrt ohne anzuhalten und bei rechtzeitiger Reaktion wäre es trotzdem zum Unfall gekommen, lediglich  hätte der Pick Up 2 Meter nach Kollision gestanden.

Jetzt schaltete sich der Staatsanwalt ein .Er fragte ob seine Berechnungen immer von der Sichtlinie ausgegangen seien. Was wäre, wenn die Rollerfahrerin 1 Meter hinter der Sichtlinie gehalten habe. Der Gutachter musste neu berechnen, verstrickte sich. Gab an der Beschuldigte hätte noch länger Zeit gehabt zu reagieren. Widerrief seine Aussage. Berechnete neu usw.usw..

 Keiner blickte mehr durch!

Genervt verließen einige Jugendliche den Saal.

Der Richter stellte präzise Fragen. Worauf der Gutachter zu verstehen gab, es gäbe so viele Möglichkeiten diese Kreuzung zu überqueren, aber nur wenige Möglichkeiten sie unbeschadet zu überqueren. Praktisch nur aus dem Stand von der Sichtlinie aus, mit der von ihm berechneten Geschwindigkeit.

 Keiner könne genau sagen ob sie stand, wo sie stand

Da der Angeklagte sich wieder nicht äußerte um Klarheit zu schaffen, war ihm keine Fahrlässigkeit nach zuweisen.

 

Die Würfel waren gefallen!

 

 Erst jetzt verstand ich.

 Die Aussagen des Beschuldigten H. bei der Polizei in Bezug auf die Flaschen Bier, wie auch die Aussage, er hätte den Roller stehend an der Kreuzung wahrgenommen waren wertlos, wenn er sie vor Gericht nicht wiederholt. Deshalb auch immer der Blocker seines Anwaltes, sein Mandant würde sich nicht äußern.

Jetzt wusste ich, dass mein Nachbar, jener Polizist Recht hatte, als er sagte: Du darfst als Beschuldigter lügen, Behauptungen  aufstellen,  alles mögliche machen, nur nicht vor Gericht aussagen, wenn es dein Anwalt nicht will.

Der Staatsanwalt verlas sein Plädoyer, dass keine Fahrlässigkeit mangels Zeugen und Beweisen vorliege.

Es wäre von einer Vorfahrtsmissachtung der Rollerfahrerin und einer leichten Alkoholisierung des Beschuldigten aus zu gehen.

Der Richter bat wiederholt den Angeklagten von seiner Auflassung abzugehen um uns den Eltern wenigstens in einigen Dingen  Klarheit zu verschaffen.

 Wieder blockte sein Anwalt.

Er übergab der Nebenklägerschaft das Wort, bevor der Beschuldigte bzw. sein Verteidiger das letzte Wort habe.

 

Es kostete mich einige Überwindung, aber es war mir auch klar, dass dies die letzte Chance war  ihn aus der Reserve zu locken.

 

Ich verlas folgenden Text:

 

AM 7. SEPTEMBER  2004 HAT SICH UNSER LEBEN ENTSCHEIDEND UND FÜR IMMER VERÄNDERT: IN SEKUNDENBRUCHTEILEN STÜRZTE UNSERE WELT, UNSERE KLEINE FAMILIE ZUSAMMEN.

KEINE WORTE KÖNNEN WIRKLICH AUSDRÜCKEN, WIE ES IST IN EINEN SOLCHEN ABGRUND ZU FALLEN. MIT DER GEWISSHEIT, DASS NUR DER UNFALLBETEILIGTE AUSKUNFT GEBEN KANN.

WIR WÜNSCHTEN UNS NICHT MIT DIESER UNGEWISSHEIT LEBEN ZU MÜSSEN.

 

AM 7. SEPTEMBER WURDE ÜBER UNS BEREITS DAS URTEIL GEFÄLLT: B I S  A N S  L E B E N S E N D E !!!

 

BIS AN LEBENSENDE

MÜSSEN WIR OHNE UNSERE TOCHTER YVONNE WEITER LEBEN!

 

BIS ANS LEBENSENDE

WIRD FRANZISKA IHRE SCHWESTER VERMISSEN.

FÜR SIE IST ES BESONDERS SCHWER. SIE ERLEBT VÖLLIG UNVERSCHULDET EINE SCHRECKLICH TRAURIGE JUGEND.

SIE HAT NICHT NUR IHRE SCHWESTER; SONDERN AUCH IHRE ELTERN WIE SIE SIE KANNTE, VERLOREN!

 

BIS ANS LEBENSENDE

MÜSSEN WIR NUN MIT DER ANGST  UMGEHEN, ES KÖNNTE JEDERZEIT WIEDER PASSIEREN, ES KÖNNTE UNS NOCH UNSERE VERBLIEBENE TOCHTER GENOMMEN WERDEN.

 

BIS ANS LEBENSENDE

WERDEN ALPTRÄUME BLEIBEN!

 

BIS ANS LEBENSENDE

WERDEN GROßELTERN, VERWANDTE, FREUNDE DIE TRAUER MIT SICH TRAGEN UND DIESE TRAGÖDIE NIE VERGESSEN.

 

BIS ANS LEBENSENDE

WERDEN WIR DIE ELTERN UND FRANZISKA AUF EINE ANTWORT VON IHNEN HERR H. WARTEN.

AM 7.9. HABEN SIE SEHR VIEL SCHULD AUF SICH GELADEN.

YVONNE WOLLTE SICH WIE SIE HÖRTEN AN DER UNFALLSTELLE ÄUßERN, SIE KÖNNTEN ES JETZT TUN!

WIR HASSEN SIE NICHT, ABER WIR VERACHTEN SIE, WENN SIE NICHT HIER UND JETZT SAGEN WAS DAMALS WIRKLICH GESCHAH!

DIESE SCHULD WIRD SIE BEGLEITEN, EGAL WIE VIEL MÜHE SIE SICH GEBEN WERDEN ES ZU VERDRÄNGEN. EIN LEBEN LANG MÜSSEN SIE HERR H. MIT DER LAST LEBEN, UNSER KIND GETÖTET ZU HABEN UND UNS ELTERN  UND DER SCHWESTER KEINE KLARHEIT VERSCHAFFT ZU HABEN.

 

Nach diesen Worten die mir auch sehr schwer vielen, weinte der Zuschauerraum.

 

Die Verteidigung sagte wiederum Herr H. könne sich nicht äußern. Er sei dazu nicht in der Lage…Er ließe durch ihn ausrichten, dass sich auch für ihn das Leben geändert habe usw. usw.

 

Der Richter fragte Herr H. ob er sich doch noch uns gegenüber erklären wolle. Er habe vor der Urteilsverkündung das letzte Wort!

 

Er sprach diese Sätze:

ES TUT MIR LEID. ES GLAUBT MIR DOCH KEINER. ICH HABE VOLL IN DEN HÄMMERN (Bremsen) GESTANDEN. ALLES WAR ZU SPÄT!

 

Der Richter zog sich zurück.

 Nach ungefähr 15 Minuten verlas er das Urteil.

Mangels Beweisen und Zeugen sei der Beschuldigte von der Fahrlässigkeit freigesprochen.

Das hieße aber nicht, dass er schuldlos sei.

Da er keine Vorstrafen, auch keine Eintragungen in Flensburg aufweise, würde lediglich eine Ordnungswidrigkeit wegen Alkohols im Straßenverkehr  von 250 Euro verhängt. Man könne dies in Anbetracht der schrecklichen Ereignisse zwar nicht als Strafe sehen, müsse aber vom Gesetzgeber so vorgesehen, ausgesprochen werden. Diese Strafe könne nicht mit dem Geschehenen  in Einklang gebracht werden. Wir die Eltern und Angehörigen sollten Verständnis für dieses Urteil haben. Er bedauere auch  für uns, dass der Beschuldigte keine Aussage tätigte.

Man solle aber bedenken, dass jedermann in kürzester Zeit in ähnliche Situationen kommen könne, als Schuldiger oder Anklagender hier im Saal sitzen könne.

Damit schloss er die Sitzung nach knapp 4 Stunden.

 

Ich führe hier fairer weise an :

 Der Beschuldigte saß 4 Stunden regungslos, total angespannt, mit dem Rücken zu uns. Ab und an rannen Tränen über sein Gesicht. Das Bild, das ich ihm schenkte sichtbar auf einen Stuhl gelegt.

Selbst Franziska, die ihn als einzigen hasste, meinte nach der Verhandlung, als Mensch würde er ihr leid tun. Sie würde nur noch die Umstände hassen!

 

Kurz bevor wir den Saal verließen sprach ich mit einem Freund aus dem Zuschauerbereich, er möge  Herr H., wenn möglich abfangen und ihm mitteilen, dass für uns jederzeit die Tür für ein Gespräch offen stehe.

 

Herr H. verließ den Raum durch eine Hintertür.

 

Als wir zum Parkplatz gingen stand jener Freund mit einem älteren Herrn beisammen. Es war der Vater des Beschuldigten. Er hatte über 4 Stunden in der brütenden Hitze seines Wagens gewartet. Unser Freund teilte ihm unser Anliegen mit. Sein Vater meinte, dass sich sein Sohn nach dem Unfall total isoliert habe. Er habe oft seinen Sohn bedrängt, mit ihm zusammen Kontakt zu suchen. Einmal wäre es fast gelungen. Auf halber Strecke habe er umkehren müssen. Sein Sohn hätte es nicht gekonnt.

 

OB  DAS  DIE  WAHRHEIT  IST !?!?