Am 23.06.05 war das so genannte Urteil gesprochen. Da wir Mitte August immer noch kein rechtsgültiges Urteil zugestellt bekamen, rief ich bei Gericht an. Man sagte mir, dass das Urteil bei der Staatsanwaltschaft geprüft werde und wir es anschließend über unseren Anwalt zugesandt bekämen. Dies könne recht schnell, aber auch einige Wochen nach dem Urteil erfolgen. Ende August bekamen wir eine Anfrage der Kanzlei, ob unsere Rechtschutzversicherung mit uns Kontakt wegen der Kosten der Nebenklägerschaft aufgenommen habe. Ich verneinte und antwortete darauf, dass ich bei der damaligen Zulassung der Nebenklägerschaft auch um Abklärung der Kostenübernahme durch die Versicherung gebeten hätte. Da ich hierauf, wie auf so vieles nie eine Rückmeldung erhielt, war ich der Meinung, auch die Kosten der Nebenklägerschaft seien durch  die Rechtschutzversicherung gedeckt. Nach einigen Tagen bekam ich die Rückmeldung, dass die Kosten der Nebenklägerschaft mit den SEHR UMFANGREICHEN UND SEHR INTENSIVEN TÄTIGKEITEN, um den anwaltlichen Wortlaut anzuführen, verrechnet werden konnten. Mir war es egal, wo die ihr Geld herbekamen, es rang mir nur ein müdes Lächeln ab, als ich den oben genannten Satz las! Mitte November hatten wir immer noch kein Urteil! Also rief ich wieder bei der Kanzlei an. Es wäre ihnen unverständlich, es müsse wohl schon im Keller zu den Akten abgelegt worden sein .Man werde sich kümmern. Nach wiederum zwei Tagen verlangte ich die sofortige HERAUSGABE  DES URTEILS; sowie aller Gutachten und Schriftstücke. Am 18.11.05 bekam ich diese endlich mit der Bemerkung:

HOFFENTLICH HILFREICH BEI IHRER VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG !  WIR SCHLIESSEN NUN DIE AKTE ENDGÜLTIG! Hierbei möchte ich anfügen, dass keinerlei Gespräch nach der Verhandlung mit unserem Anwalt mehr stattfand. Uns wurde lediglich beim Verlassen des Gerichts mitgeteilt, dass eine Revision nichts bringe. Es wäre einiges unglücklich gelaufen! Das Urteil war rechtskräftig seit 7. Juli, beurkundet und beglaubigt seit 14.Juli, ausgehändigt wurde es uns über 4 Monate später! Einiges möchte ich hier noch anfügen. Es drängt sich uns der Verdacht auf, dass zum einen der wahrscheinliche Ausgang des Verfahrens den Anwälten bewusst war, er somit sein Mandat an seinen Kollegen abgab und so auch nicht mehr diesen Zeugen lud, bei dem der Beschuldigte vor dem Unfall trank. Auf meine damalige Frage was nun mit dem aktenkundigen Zeugen sei, verwies man mich auf die Verhandlung. Man wolle erst mal sehen, was die Verhandlung bringt. Das wäre nicht eilig!

Ich denke die beiderseitigen Anwälte waren sich damals schon mehr oder wenig einig. Zum zweiten war ein relativ geringer materieller Streitwert zu verhandeln, nach denen sich auch die Honorare und Gebühren richten. Ich hätte mir vor der Verhandlung mehr Offenheit über den möglichen Ausgang des Verfahrens gewünscht. Nach der Verhandlung mehr Aufklärung wie dieses Urteil, wie diese ganzen Zusammenhänge zu verstehen seien, von menschlichem Einfühlungsvermögen ganz abgesehen. Unklar ist uns bis heute, warum der Staatsanwalt nur entlastende und keine belastende Fragen tätigte. Es ist mir unbegreiflich, wenn ein Gutachter aussagt, die vom Beteiligten angegebene Trinkmenge passt in keiner Weise zu den erwiesenen Alkoholwerten und der Staatsanwalt geht auf diese Feststellung überhaupt nicht ein. Für uns war dieser Staatsanwalt der zweite Verteidiger des Angeklagten. Keinerlei Fragen an den Beschuldigten, warum er getrunken und mit wem. Keinerlei Fragen wie sich die Reaktionszeit bei mindestens 0,68 Promille vermindert. Wir hätten uns zwar nicht besser, aber anders in jeglicher Hinsicht auf diesen Tag X vorbereiten können. Jedenfalls hätte ich auch den Daumen in andere Wunden gelegt, so wie ich es bei diesem Polizisten tat….. Man kann bei Annahme eines Mandats nicht so tun, als ob alles easy, sprich nach Gutachterlage und Aussagen des Beschuldigten eine gute Aussicht auf Erfolg besteht, aber nach einigem Schriftwechsel mit der Gegenpartei merkt, die kochen auch nicht nur mit Wasser….. Manche Kanzleien sollen in verkehrstechnischen Angelegenheiten bei der Verteidigung recht gut sein, so hörte ich es auch von der von uns gewählten. Noch einmal würde ich auf solche Aussagen nicht bauen, sondern bei der Rechtschutzversicherung um anwaltlichen Beistand speziell auf fahrlässige Tötung bitten.

 

Sollte unser Anwalt auch diese Seite einmal besuchen, so bitte ich Ihn mir Unzutreffendes zu nennen, ich werde es umgehend korrigieren. Wäre er wieder einmal auf einer geschäftlichen Durchreise, so lade ich ihn hiermit herzlich zu uns ein, um gewisse unterschiedliche Auffassungen zu erörtern.

 

 

 

 

 

Das Treffen

 

Nachdem ich nun seit Mitte November das Urteil hatte, bestand endlich die Möglichkeit des ungestörten Einlesens in alle Unterlagen.

Ich musste feststellen, dass nicht der Unfallzeuge Yvonne kurz ansprach, sondern der Unfallzeuge den Unfallbeteiligten bat, bei Yvonne zu bleiben bis Rettungskräfte eintrafen. Der Unfallzeuge hat in der Zwischenzeit die Unfallstelle abgesichert.

Diese Tatsache hatte ich beim Einlesen vor der Verhandlung glatt überlesen. Über ein Jahr quälten uns immer dieselben Fragen. Hatte, konnte unsere Tochter noch etwas sagen. Hatte sie Schmerzen. Wie ereignete sich der Unfall aus Sicht des Beteiligten.

Fragen, Fragen, Fragen auf die nur einer antworten konnte.      Es kam keine Antwort.

Eine Woche vor Yvonnes 18. Geburtstag schrieb ich ihn an. Ich dachte mir, wenn ich diesen Geburtstag und Weihnachten verstreichen lasse, ist die letzte Möglichkeit auf gewisse Fragen eine Antwort zu erhalten, vertan. Ich schrieb ihm einen sehr humanen, nicht angreifenden Brief, mit der Bitte um ein Treffen zur Klärung uns quälender Fragen. Ort und Zeitpunkt wäre von ihm zu bestimmen. Yvonnes Geburtstag verstrich. Eine Woche später kam Franziska mit einem Brief aus der Schule, den sie von einer Mitschülerin erhalten hatte. Herr H. kennt wohl die Eltern der Schülerin, welche Franzi diesen Zettel gab. Wenn wir noch Fragen hätten sollten wir uns bei ihm melden. Ich rief ihn an und wir vereinbarten einen Termin in der Werkstatt, in der er arbeitete. Franziska wollte unbedingt mit. Sie wollte ihm bei meinen Fragen unter allen Umständen in die Augen sehen. Ich überzeugte sie, dass ich die Fragen stelle, um emotionale Äußerungen zu unterbinden. Marion lehnte die Teilnahme am Gespräch ab. Sie sagte wörtlich:

Der hat anfangs gelogen, er verberge etwas, warum solle er uns jetzt ehrliche Auskunft geben. Sie könne ihm nicht in die Augen sehen, ihm nicht gegenüberstehen! Franzi und ich fuhren in diese Werkstatt. Er empfing uns im Blaumann, obwohl eigentlich Feierabend war. Auf meine Frage wo man sich ungestört unterhalten könne, im Büro oder Frühstücksraum, sagte er am besten HIER. Das hieß also zwischen Autos und Werkzeugkisten! Ich wollte ihn nicht mit meinen Fragen überfahren und fragte ihn, wie es ihm denn so ginge…. Ich hätte mit allem Möglichen gerechnet, aber mit dieser Antwort nicht!

WIE SOLLE ES IHM GEHEN ?      ER WÄRE SO ETWAS GEWOHNT!

Ich war dermaßen perplex, wusste nicht was und wie er es meinte. Franziska schossen sofort Tränen in die Augen. Sie dachte dasselbe wie ich. Auf meine Frage, ob er schon an mehr solcher Unfälle beteiligt war, kramte er aus einer Werkzeugkiste drei kopierte Zeitungsausschnitte von 1998-2002 mit tödlichen Unfällen hervor.

Jetzt wusste ich warum in der Werkstatt. Er hatte sich vorbereitet. Alles sehr gute Bekannte von ihm, deshalb sei er so was gewohnt!

Er sagte das in einer sehr abwehrenden Haltung mit verschränkten Armen und dominanter Haltung. KEINE REGUNG; KEIN ZEICHEN DES MITGEFÜHLS UND DER VERANTWORTUNG UNS GEGENÜBER !! Ich sagte ihm, wenn er dies mit dem vergleiche was ihm und uns zugestoßen wäre, hätten sich meine Fragen an ihn fast erledigt. Ich fragte ihn dann trotzdem wie er den Unfall erlebte. Yvonne habe lediglich nach rechts geschaut und wäre rausgefahren. ER könne nicht sagen, ob sie hielt. Im Übrigen hätte er gehört, sie wäre eine schnelle Fahrerin gewesen und öfters über diese Kreuzung geschossen. Ob wir als Eltern dies nicht wüssten.

ER  wollte doch tatsächlich unsere Verkehrserziehung für diesen Unfall verantwortlich machen.

Ich sagte ihm zum einen, dass Yvonne durch die umfangreiche Traktor-Führerscheinprüfung zur Klasse (T) mit 10 Fahrstunden incl. Hänger sehr wohl verkehrsgerecht erzogen war. Des Weiteren ihre Schwester, wie auch Yvonnes Freundin aussagten, Yvonne hätte immer angehalten, obwohl dies durch kein STOPPSCHILD verlangt wurde. Jedes kleine Kind würde erst links, dann rechts schauen .Dass Yvonnes Helm nach rechts ging konnte er mir sagen, ob sie zu früh vorher nach links sah, stand oder durchfuhr, will er bei seiner geringen Geschwindigkeit und seinem weiten Einblick  in die Kreuzung nicht wahrgenommen haben!

Seltsam?

 

Er wäre durch nichts abgelenkt worden, noch habe er rechts geblinkt oder vorher angehalten. Warum hätte er abbiegen sollen, er würde immer dort geradeaus fahren! Er wüsste nicht ob Yvonne Schmerzen gehabt habe, sie habe lediglich geröchelt…., er versuchte sie zu beruhigen…..,.sagen konnte sie nichts mehr, sie hätte nur geröchelt… Er wusste auch nicht wer ihre Schuhe hinter den Vorderreifen gestellt habe.. Franziska fragte ihn zum Schluss, ob er jemals Yvonnes Grab besucht, oder an der Unfallstelle angehalten habe? Habe er nicht, würde ihm nichts bringen, hätte nicht gern mit Friedhöfen zu tun. Er fahre bekanntlich jeden Tag an der Unfallstelle vorbei, angehalten habe er nicht, auch das würde ihm nichts bringen….. Dieses Gespräch dauerte keine fünf Minuten und wurde seinerseits mit dem Satz beendet:  FROHE WEIHNACHTEN NOCH! Ich reagierte nicht mehr auf diesen Gruß und ließ ihn mit seiner Dummheit stehen! Warum er sich überhaupt auf ein Treffen einließ ist mir schleierhaft! Seine ganze Mimik und Gestik war abwehrend, gereizt und überheblich!

Er ist sich absolut keiner Schuld bewusst. Noch nicht einmal der seines Alkohols, wie viel es auch immer gewesen sein mag.       Nach dem Motto:

So was kommt jeden Tag vor. Ihr könnt mir gar nichts. Lasst mich in Ruhe!

 

Dieses TREFFEN hat uns trotzdem einiges gebracht:

 

Ich habe das unbeirrbare Gefühl, dass Herr H. keinerlei Mitgefühl und oder Schuldbewusstsein sein eigen nennt.

 

 

Ich schließe nun mit meiner korrigierten Meinung über den Unfallbeteiligten H und stehe nun auf demselben Standpunkt, den meine Familie von Anfang an vertrat…..

*Prost auf die 0,68 Promille*

 

 

So wie er uns frohe Weihnachten wünschte, wünschen wir ihm  ANGENEHME  TRÄUME  BIS  ANS  LEBENSENDE!!!

 

SEI ES WIE ES SEI…

 

YVONNE ES TUT UNS UNSAGBAR LEID; DASS DU DURCH EIN SOLCHES   ………. STERBEN MUSSTEST !

 

In unendlicher Traurigkeit  um unsere über Alles geliebte Tochter Yvonne

 

 

Marion, Eckhard und Franzi